EDC! Gerber QUADRANT Bamboo

26. Oktober 2019
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Es gibt so Dinge, die finde ich einfach Klasse. Dieses Messer von Gerber zum Beispiel begeistert mich in allen Belangen. Angefangen natürlich bei der Optik! Das kleine, einfache Messer mit dem Bambus-Holz am Griff ist einfach wunderschön. Es erinnert ein wenig an ein klassisches Rasiermesser, ist aber der perfekte Helfer in allen täglichen Aufgaben wie zum Beispiel einen Apfel zu schälen, ein Paket zu öffnen oder was auch immer sonst noch anfällt.

Man kann das Einhand-Messer mit Hilfe des Fingerclips und einer leichten Handbewegung öffnen, die Klinge wird anschließend dank einem soliden Frame-Lock festgestellt. Die Klinge wurde aus 7Cr17MoV-Stahl gefertigt, einem äußerst robusten und rostfreien Stahl. Auch für den Griff wurde rostfreier Stahl gewählt. Die Bambus-Einlage verleiht diesem Messer ein besonderes Aussehen.

Closer Look:

Mit Hilfe eines Clips auf der Rückseite des Messers kann dieses sehr gut in der Hosentasche oder am Gürtel befestigt werden. Die Klinge sitzt fest im Griff, so dass ein versehentliches Öffnen nicht möglich ist.

Das Messer ist ein wirklich stabiles und scharfes Teil, das nicht nur gut aussieht, sondern auch ein wunderbarer Helfer bei vielen täglichen Aufgaben ist. Das Gerber Quadrant Bamboo ist ein ein klassisches und langlebiges EDC-Tool.

Technische Daten

Heftlänge: 9,8 cm
Klingenlänge: 7,2 cm
Länge geöffnet: 17,0 cm
Gewicht: 90 gr.

Video:

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Mehr Informationen

Über Gerber:

Joseph Gerber hat die Firma 1939 gegründet und seitdem fertigen sie in den USA Taschen-, Outdoor-, Jagt- und Einsatzmesser, Messer für alle Aufgaben, egal ob für den privaten Bereich oder eben für die berufliche Ausstattung. Mit viel Liebe zum Detail und handwerklichem Geschick werden diese Taschenmesser gefertigt.

Das Messer wurde mir freundlicherweise von Herbertz Messer-Club zur Verfügung gestellt, damit ich mir darüber mal ein Bild machen kann. Hierfür vielen Dank. Meine Meinung wird dadurch selbstverständlich nicht beeinflusst, wenn mir etwas nicht passt, dann schreibe ich das auch so auf.


Achtung §42a WaffG:

In Übereinstimmung mit dem aktuellen Waffenrecht dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge nicht geführt werden. Das Messer wird geführt, wenn über den fraglichen Gegenstand die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausgeübt wird. Dabei spielt die Länge der Klinge keine Rolle. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet.

Das Führen eines Einhandmessers ist jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Kein berechtigtes Interesse ist jedoch die Selbstverteidigung. Der Transport ist erlaubt, wenn sich das Messer in einem verschlossenen Behälter befindet. (Quelle: Wikipedia)

Markus

Vater, Fotograf, Blogger, Medienmensch, alles eher autodidaktisch, aber alles mit ganz viel Leidenschaft. Ist auch bei Twitter & Instagram unterwegs. Natürlich kann man mir auch bei Facebook folgen. Zusätzlich blogge ich auf markusroedder.de über Dinge, die hier keinen Platz finden.

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